Rechtsprechung
   BVerwG, 25.06.1964 - II C 144.62   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1964,1797
BVerwG, 25.06.1964 - II C 144.62 (https://dejure.org/1964,1797)
BVerwG, Entscheidung vom 25.06.1964 - II C 144.62 (https://dejure.org/1964,1797)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Juni 1964 - II C 144.62 (https://dejure.org/1964,1797)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1964,1797) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anrechnung anderweitiger Einkommen auf den Unterhaltsbeitrag der Beamtenwitwe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 08.06.1960 - VI C 178.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 25.06.1964 - II C 144.62
    Eine derartige Verpflichtung gegenüber der Witwe eines Beamten (oder Berufssoldaten), bei deren Eheschließung der Beamte (Berufssoldat) bereits im Ruhestand war und das 65. Lebensjahr vollendet hatte, ist auch nicht etwa durch die in Art. 33 Abs. 5 des Grundgesetzes gewährleisteten hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums geboten (vgl. BVerwGE 10, 352 [354]).
  • BVerwG, 26.09.1963 - II C 34.62
    Auszug aus BVerwG, 25.06.1964 - II C 144.62
    Der erkennende Senat hat hierauf schon in seinemUrteil vom 26. September 1965 - BVerwG II C 34.62 - hingewiesen und gleichzeitig klargestellt, daß diese Vorschrift keine Verpflichtung zur Alimentation enthält.
  • BVerwG, 13.10.1971 - VI C 57.66
    Gerade durch die von der Revision angeführte Entscheidung BVerwGE 13, 71 und das Urteil vom 17. Mai 1962 wird der instabile und subsidiäre Charakter eines Ausgleichs von Härten durch Gewährung eines Beitrages zum Unterhalt besonders deutlich, da beide Entscheidungen die Anrechenbarkeit von Sozialversicherungsrenten auf den Unterhaltsbeitrag vorsehen, wie auch die Urteile vom 8. Juni 1960 (BVerwGE 10, 352 ), vom 25. Juni 1964 - BVerwG II C 144.62 - (Buchholz 232 § 125 BBG Nr. 14) und vom 21. Oktober 1965 - BVerwG VI C 100.63 - aus der Natur des in § 125 Abs. 1 BBG vorgesehenen Beitrages zum Unterhalt die Anrechnung sonstigen Einkommens rechtfertigen, die im übrigen in der Neufassung (§ 125 Abs. 1 Satz 2 BBG) ausdrücklich vorgesehen ist.

    Auch die Vorschrift des § 125 Abs. 1 BBG hat keine Verpflichtung des Staates zur Alimentation zum Inhalt (Urteil vom 25. Juni 1964 - BVerwG II C 144.62 -).

  • BVerwG, 21.10.1965 - VI C 100.63

    Gewährung von Witwengeld in Höhe der Hälfte der gesetzlichen

    Da die gesetzliche Regelung bezweckt, die Härten zu mildern, die sich aus dem Ausschluß des Witwengeldanspruchs ergeben, hat der Dienstherr nach den Umständen des einzelnen Falles abzuwägen, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe ein Unterhaltsbeitrag angemessen erscheint (vgl. Urteil vom 25. Juni 1964 - BVerwG II C 144.62 - [Buchholz BVerwG 232, § 125 BBG Nr. 14] zu den entsprechenden Vorschriften des § 123 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 und des § 125 Abs. 1 BBG).

    Die Auffassung des Oberverwaltungsgerichts, daß bei der Bemessung des Unterhaltsbeitrages auch die Angestelltenrente der Klägerin habe berücksichtigt werden dürfen, steht im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts über die Anrechnung sonstigen Einkommens auf Unterhaltsbeiträge der vorliegenden Art (vgl. hierzu die Urteile vom 17. Juli 1963 - BVerwG VI C 210.61 - [Buchholz BVerwG 232, § 130 BBG Nr. 1], vom 26. September 1963 - BVerwG II C 34.62 - [Buchholz BVerwG 234, § 1 G 131 Nr. 48], vom 25. Juni 1964 - BVerwG II C 144.62 - [Buchholz BVerwG 232, § 125 BBG Nr. 14] und vom 13. Juli 1964 - BVerwG VI C 209.61 - [Buchholz BVerwG 232, § 130 BBG Nr. 2 = JR 1965 S. 192]).

  • VG Berlin, 23.07.2012 - 5 K 268.11

    Anrechnung des Erwerbsersatzeinkommens auf den Unterhaltsbeitrag der sog.

    Die Ermessensentscheidung wurde erst mit Art. 1 Nr. 8 des Dritten Gesetzes zu Änderung beamtenrechtlicher und besoldungsrechtlicher Vorschriften vom 31. August 1965 (3. Beamtenrechtsänderungsgesetz, BGBl. I S. 1007) durch den heutigen Rechtsanspruch ersetzt, in diesem Zusammenhang wurde die gesetzliche Anrechnungsvorschrift eingefügt, zuvor war jedoch im Rahmen der Ermessensentscheidung eine Anrechnung eigenen Einkommens möglich (siehe BVerwG, Urteil vom 25. Juni 1964 - II C 144.62 -, Buchholz 232 § 125 BBG Nr. 14; sowie Richtlinien zur Anwendung des Bundesbeamtengesetzes aus dem Jahr 1966, GMBl. 1966, 578).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht